AGB
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von
€ 100,00, der Restbetrag 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Ist der
Reisepreis zum Abreisezeitpunkt noch nicht vollständig bezahlt, behält Aktive
Jugendreisen e.V. sich vor, den Teilnehmer/ die Teilnehmerin unverzüglich auf
Kosten des Anmelders nach Hause zu schicken oder nicht mitzunehmen.
Mit der Anmeldung werden die nachfolgenden Reisebedingungen anerkannt.
Leistungen
Im Reisepreis sind die im Prospekt angebotenen Leistungen enthalten. Wir
behalten uns Abweichungen bei einzelnen Reiseleistungen vor, sofern diese
nach Vertragsabschluss notwendig werden und die Gesamtdurchführung der Reise
nicht erheblich beeinträchtigt.
Zustiege in Deutschland gewährleistet der Veranstalter, wenn mindestens 6
Personen den gleichen Zustiegsort wählen.Falls pro Zustiegsort
nicht diese erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, wird ein
alternativer Zustiegsort gewählreistet.Im
Einzelfall kann dies kurzfristig erfolgen.Der
Reiseteilnehmer willigt mit seiner Unterchrift ein,
die Anreise zum nächst möglichen Abfahrtsort
notfalls selbst zu übernehmen. Dies gilt für Hin- und Rückreise.
Rücktritt durch den Reiseteilnehmer
Bei einem Rücktritt durch den Reiseteilnehmer bis 30 Tage vor Reiseantritt
berechnet Aktive Jugendreisen e.V. einmalige Bearbeitungsgebühr von €
100,00. Weiter richten sich die Stornierungsgebühren nach dem Reisepreis bei
folgenden Rücktrittspauschalen:
30% ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn
50% ab 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn
100 % ab 06. Tag vor Reisebeginn
Vor Reiseantritt kann der Teilnehmer eine Ersatzperson stellen, welche den
Anforderungen entspricht oder auf eine andere Reise umbuchen. Es entsteht
eine Gebühr in Höhe von € 50,00. Dem Teilnehmer steht das Recht zu,
nachzuweisen, dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die
Stornierungspauschale. Rücktritts- und Umbuchungserklärungen müssen in jedem
Fall schriftlich erfolgen. Es gilt der Tag des Eingangs bei Aktive
Jugendreisen e.V..
Rücktritt durch den Veranstalter
Die Mindestteilnehmerzahl einer Reise ist 15 Personen. Wird diese nicht
erreicht, behält sich Aktive Jugendreisen e.V. vor, die Reise spätestens zwei
Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden
zurückerstattet. Falls die Durchführung einer Reise durch höhere Gewalt (z.B.
Epidemien, Katastrophen, Krieg) nicht vertretbar ist, erfolgt eine
Rückerstattung der geleisteten Zahlung unter Berücksichtigung unserer Kosten.
Bei geringfügigen Kostenerhöhungen behalten wir uns Preisänderungen vor.
Reiseleitung
Die Teilnehmer werden auf der Reise von geschulten Teamern
betreut. Die Reiseleitung übernimmt keine Haftung bei Krankheit, Unfall,
Verlust von Gegenständen. Den notwendigen Anweisungen des Teams ist Folge zu
leisten. Die Teamer sind nach Rücksprache mit uns berechtigt,
Reiseteilnehmer, welche die Durchführung einer Reise nachhaltig stören, bzw.
eine Gefahr für sich oder andere darstellen, von der Reise auszuschließen.
Mehrkosten einer Rückreise gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die Haftung und
die Aufsichtspflicht von Seiten des Aktive Jugendreisen e.V. endet mit Reiseausschluss.
Informationstreffen
Zu einigen Reiseterminen finden Informationstreffen statt, welche dazu
beitragen sollen, die Mitfahrenden kennen zulernen, Fragen zu der Reise zu
stellen und organisatorische Fakten zu klären. Die Einladung erhält der
Teilnehmer ca. 2 Wochen vor Reiseantritt. Die Vortreffen sind für die
Teilnehmer gedacht, Erziehungs- berechtigte informieren sich bitte in der
Geschäftsstelle.
Versicherung
Der Reisebestätigung liegt ein Sicherungsschein bei - bitte aufbewahren.
Weitere Versicherungen sind, wenn unter sie Leistungen nicht besonders
aufgeführt sind, im Reisepreis nicht enthalten.
Sporterlaubnis
Mit einer Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (bei nicht volljährigen
Teilnehmern) erlaubt dieser, dass der Teilnehmer während der Reise an
sportlichen Aktivitäten (wie z.B. Mofafahren,
Schwimmen, Wandern) teilnehmen darf. Bei eventuellen Einschränkungen oder
einem Nichteinverständnis hat der Kunde, dies dem Büro schriftlich
mitzuteilen. Das Ausleihen und Fahren von Mofas / Motorrädern bei nicht
volljährigen Teilnehmern bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen
Genehmigung des Erziehungsberechtigten.
Verpflegung
Die Verpflegungsleistung beginnt und endet grundsätzlich am Reiseziel!
Halbpension: Frühstück, warmes Abendessen, Getränke sind nicht enthalten.
Besondere Hinweise
- Da beim Gästewechsel An- und Abreise auf einen Tag zusammenfallen, kann die
notwendige Reinigung und Vorbereitung der Zimmer dazu führen, dass diese
nicht sofort verfügbar sind. - Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht,
besteht nur dann der gesetzliche Gewährleistungsanspruch der Abhilfe,
Minderung des Reisepreises, Kündigung und des Schadenersatzes, wenn nicht
unterlassen wird, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns
anzuzeigen. Tritt ein Reisemangel auf, muss den Teamern
eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt werden. Mängelanzeigen nehmen die
Teamer nur schriftlich entgegen. Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb
eines Monats nach dem Reiseende bei Aktive Jugendreisen e.V. schriftlich
geltend gemacht werden. Sie verjähren sechs Monate nach Reiseende. Aus
logistischen Gründen kann es zu Umstiegen pro Strecke kommen.
Auf den Reisen machen die Teamer zu Illustrationszwecken Fotos von den
Teilnehmern und Aktivitäten. Mit der Anmeldung erklären sich die Kunden zur
kostenfreien Verwendung in einem Prospekt oder auf der Homepage von Aktive
Jugendreisen e.V..
Eigentumsanspruch
Streng verboten sind Waffen, waffenähnlicher Besitz und Drogen jeglicher Art.
Dies wird entsprechend geahndet. Die Teamer sind angewiesen, o.g. zu konfiszieren und zu vernichten. Der
Eigentumsanspruch des Besitzers erlischt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg.
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